Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reitkurse und Reitstunden auf dem „Buchwaldhof“

Unsere Öffnungs-, bzw. Reitstundenzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00-19.00 Uhr und Samstag von 09:00-15:00 Uhr, mittags von 12:30-13:30 Uhr ist Mittagsruhe und Sonntag ist Stallruhe – d.h. es finden keine Reitstunden statt. Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung, denn auch unsere Pferde brauchen mal Ruhe.

Damit Mensch und Tier sich gleichermaßen wohl fühlen und Sie und Ihre Kinder Freude an dem schönen Hobby haben können, bitten wir Sie sich an die nachfolgenden Regeln zu halten.

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen der „Buchwaldhof“ GmbH, Am Buchwald 7, 61137 Schöneck, und dem Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigten, abgeschlossenen schriftlichen über das und/oder mündlichen Vertrag über die Erteilung von Reitunterricht und Theoriekursen.

§ 2 Vertragsdauer

Der jeweilige Vertrag wird schriftlich über eine Anmeldung unter https://reitstall-buchwaldhof.reitbuch.com/ (nachfolgend -Reitbuch- genannt) geschlossen. Ausschließlich Probereitstunden sind ohne entsprechende Anmeldung abzuschließen.

Ein Vertrag über Reitunterricht kann nur schriftlich mit einer Frist von einem Monat, zum folgenden Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Unterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die

Zukunft zu kündigen. Buchwaldhof hat bei besonders unsportlichem Verhalten des Reitschülers gegenüber anderen Reitschülern oder den Lehrpferden das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen.

§ 3 Beitrag

Der vereinbarte Beitrag gemäß gültiger Preisliste ist bei Monatsabos für einen Monat im Voraus zu entrichten. Er ist entweder zu Beginn der ersten Reitstunde im Monat in bar zu zahlen oder wird bei Einwilligung zum 3ten des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen. Im Falle einer, durch den Kunden verursachten Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50€ pro Rücklastschrift fällig. Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Die Durchführung der Reitstunden ist nicht auf andere Reiter oder einen späteren Monat übertragbar.

Bei neu abgeschlossenen Verträgen kann nach mündlicher Absprache im ersten Monat eine wöchentliche Bezahlung erfolgen. Danach erfolgt die Bezahlung monatsweise.

Kurs mit einzeln buchwaren Terminen sind zu Beginn der Reitstunde in Bar zu entrichten oder per Wertkarte zubuchen.

Wertkarten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten (außer explizit anders vereinbart) und müssen in dieser Zeit abgegolten werden. Eine Übertragung auf einen anderen Reiter oder Rückerstattung bei Nichteinlösen ist nicht möglich.

§ 4 Durchführung des Reitunterrichts

Für den in § 3 aufgeführten monatlichen Beitrag ist es Reitschülern gestattet, an einem festgelegten Tag und zu einem festgelegten Zeitraum an der Reitstunde auf dem „Buchwaldhof“ teilzunehmen. Der Reitunterricht kann auch als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen, insbesondere wenn die Wetterlage es durch große Kälte/ Hitze erforderlich macht.

Generell findet der Unterricht ganzjährig statt. Ausgeschlossen der gesetzlichen hessischen Feiertage sowie 1 Woche Betriebsferien in den hessischen Sommerferien und 1 Woche Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr. Hierfür werden keine Gebührenerstattungen oder Ersatztermine angeboten. Des Weiteren hält sich der „Buchwaldhof“ das Recht vor, Kurse im Bedarfsfall zu verschieben, zusammen zu legen oder alternative Kurse anzubieten bzw. durchzuführen.

Bei Nichtinanspruchnahme einer Reitstunde durch den Reitschüler besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Durchführung einer Ersatzstunde. Bei der Absage einer Reitstunde im Krankheitsfall (24 Stunden im Voraus, über das Reitbuch) kann ein Nachholtermin innerhalb von 14 Tagen über das Reitbuch gebucht werden, insofern Kapazitäten hierfür vorhanden sind. Nachholstunden sind pro Reitschüler maximal 5* im Jahr gestattet.

Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht.

Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz – keine Turnschuhe. Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe in Ausnahmefällen auch Fahrradhelm grundsätzlich Pflicht.

Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer Weisungsbefugnis. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Der „Buchwaldhof“ ist berechtigt in den Kursen verschiedene Reitlehrer zur Durchführung von Reitstunden einzusetzen

Der Gruppenunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit von ca. 60 Minuten (inkl. Trockenreiten und Pferdetausch), sondern auch ab der Führzügelklasse (und höher) aus den mind. 30 Minuten vorher, in denen das Pferd vom Reitschüler/in eigenverantwortlich geputzt und gesattelt wird. Sollte das Pferd bereits im Einsatz sein, können dem Reitschüler Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Pferdeversorgung zugewiesen werden. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Daher planen Sie bitte Ihre Ankunft auf dem Hof je mindestens 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde ein! Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen!

Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)!

Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.

§ 5 Einstufung der Reiter

Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen physischen und psychischen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen. Voraussetzung zur Teilnahme an den Reitstunden ab der Führzügelklasse (und höher) sind eigenständiges Pferd vorbereiten inkl. holen von der Weide/Paddock, Satteln und Trensen. Zur Erlernung dieser Fertigkeiten bieten wir Kurse. Bei noch bestehenden Unsicherheiten oder kleineren Kindern sollten sie Eltern beim Holen der Pferde von Weide/Paddock unterstützen.

§ 6 Haftung

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Schulpferden des „Buchwaldhof“ oder auf eigenen Pferden der Reitschüler statt.

Der „Buchwaldhof“ haftet bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reitschülers im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung und der Reitlehrerhaftpflicht ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt der „Buchwaldhof“ keine Haftung.

Mit dem gemäß § 1 dieser AGB geschlossenen schriftlichen und/oder mündlichen Vertrag über die Erteilung von Reitunterricht oder Theoriekursen auf dem Gelände des „Buchwaldhof“ erklärt sich der Reitschüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigte, ausdrücklich damit einverstanden, dass sich der Reitschüler alleine und ohne ständige Aufsicht auf der Anlage des „Buchwaldhof“ bewegen darf.

Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

§ 7 Veröffentlichung von Fotomaterial

Das im Rahmen des Reitunterrichts oder anderer auf dem „Buchwaldhof“ durchgeführten Veranstaltungen aufgenommene Fotomaterial von Reitschülern darf auf Werbemitteln oder auf der Internetseite des „Buchwaldhof“, www.reitstall-buchwaldhof.de, bzw. der Facebook- und Instagramseite o.ä. ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke verwendet werden.

§ 8 Rauchen und Hunde

Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Geraucht werden darf nur in gekennzeichneten Bereichen. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seine volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt.

Das Mitführen von Hunden an der Leine ist gestattet. Hinterlassenschaften des Hundes werden sowohl auf unserem Gelände als auch auf den angrenzenden Grundstücken unaufgefordert beseitigt.

§ 9 Füttern der Pferde

Das Füttern der Schulpferde aus der Hand ist grundsätzlich untersagt. In Absprache mit der Betriebsleitung oder den anwesenden Reitlehrern ist es möglich den Pferden über den Futtertrog etwas zukommen zulassen. Auch grasen lassen ist nur auf Anweisung durchzuführen.

Das Füttern der Pensions-/Privatpferde ist strengstens untersagt!

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Schöneck, den 06.04.2023